|
Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz deckt Zahnbehandlungen grundsätzlich nicht ab. Deshalb schliessen viele Schweizer und in der Schweiz wohnhafte Personen eine Zahn - Zusatzversicherung ab. Das KVG (Schweizer Kranken Versicherunggesetz) regelt grundsätzlich die Ausnahmen, welche Zahnbehandlungen trotzdem in der Grundversicherung enthalten sind. Die im folgenden gelisteten Ausnahmen sind für den Laien zum Teil schwer verständlich und im Motfall sollten Sie fachmännischen Rat holen oder bei Ihrer Krankenkanne genaue Auskunft verlangen. Ausnahmen nach KVG sind:
Die Behandlung von Schäden am Kiefergelenk, die den Eintritt eines drohenden Gesundheitsschadens oder die Verschlimmerung eines bestehenden Leidens verursachen kann. Nicht vermeidbare Erkrankungen des Kausystems (zum Beispiel Verlagerung und Überzahl von Zähnen und Zahnkeimen, schlechte Zahnstellungen mit möglichen Auswirkungen, Nebenwirkungen von Medikamenten und Knochenmarkentzündungen im Kiefer). Notwendige Behandlung bei Allgemeinerkrankungen des Blutsystems, welche Auswirkungen uf das Kausystem haben (z.B. Leukämie) sowie Stoffwechsel-, Speicheldrüsen- und anderen Erkrankungen wie Aids oder Polyarthritis. Behandlungen, z.B. Strahlen- und Chemotherapie, welche Leiden verursachen. |