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In der Schweiz gehöt die Behandlung der Zähne nicht in die obligatorische Grundversicherung. Deshalb schliessen etwa 40 % der Schweizer neben der obligatorischen Grundversicherung eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen ab. Normalerweise bietet Ihnen die KK Ihrer Grundversicherung auch die Zusatzversicherung für die Zahnbehandlung an. Da es sich um keine Grundversicherung handelt, können die Krankenversicherer einen Patienten
ablehnen oder bestimmte Bedingungen für eine Annahme stellen. Die meisten Zusatzversicherungen unterscheiden sich in den Leistungen (zB sind auch Implantate, Zahnersatz usw. eingeschlossen), der prozentualen Abdeckung und dem Selbstbehalt. Karrenzfrist: Zusatzversicherung kommen in der Regel 3-6 Monate nach Vertragsabschluss zum Tragen, bei Implantaten und Zahnersatz oft erst nach 12 Monaten. Bedingung für eine Aufnahme ist ein zahnärztliches Attest, dass bei Vertragsantritt keine Zahnschäden vorliegen und in absehbarer Zukunft nicht mit etwas Grösserem gerechnet werden muss. Was der Zahnarzt als reparaturbedürftig einstuft, muss repariert werden oder es wird mit einem Vorbehalt in den Versicherungsvertrag aufgenommen. Das bedeutet in letzterem Fall, dass die Zusatzversicherung nicht dafür aufkommen muss. |